Rechtsprechung
OLG Bremen, 20.01.2009 - 4 UF 99/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Feststellung der Vaterschaft und Zahlung von Unterhalt; Anwendbarkeit des deutschen Prozessrechts auf die Feststellung der Vaterschaft eines italienischen Staatsangehörigen mit Aufenthalt in Belgien
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 372a Abs. 1
Maßgebliches Recht zur Erzwingung der Mitwirkung eines im europäischen Ausland lebenden, als Vater in Betracht kommenden Mannes bei der Feststellung der Abstammung eines Kindes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Im EU-Ausland lebender Vater kann DNA-Abstammungsgutachten nicht verweigern - Verweigerungsgründe des potentiellen Vaters stehen hinter Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung des Kindes zurück
Verfahrensgang
- AG Bremen, 26.09.2008 - 69 F 2900/06
- OLG Bremen, 20.01.2009 - 4 UF 99/08
Papierfundstellen
- NJW 2009, 3313
- NJW-RR 2009, 876
- FamRZ 2009, 1339
- FamRZ 2009, 802
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 27/85
Verweigerung der Blutentnahme zum Vaterschaftsnachweis; Beweisvereitelndes …
Auszug aus OLG Bremen, 20.01.2009 - 4 UF 99/08
Der Beklagte unterliegt ungeachtet seiner italienischen Staatsangehörigkeit und seines Aufenthalts in Belgien im vorliegenden Rechtsstreit deutschem Prozessrecht als der lex fori (BGH, NJW 1986, 2371, 2372 Zöller/Geimer, ZPO, 27. Aufl., IZPR, Rdnr. 1; Decker, IPRAX 2004, 229).Der Senat weist den Beklagten darauf hin, dass er damit rechnen muss, unter dem Gesichtspunkt der Beweisvereitelung so behandelt zu werden, als hätte die Untersuchung keine schwerwiegenden Zweifel an der Vaterschaft nach § 1600d II S. 2 BGB erbracht, wenn er endgültig jede Mitwirkung an der Begutachtung verweigert und auch eine zwangsweise Durchsetzung der Untersuchung nicht möglich ist (BGH, NJW 1993, 1391; NJW 1986, 2371), weil z. B. das belgische Recht insoweit keine Zwangsmaßnahmen kennt.
- BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05
Vaterschaftsfeststellung
Auszug aus OLG Bremen, 20.01.2009 - 4 UF 99/08
Die vom Beklagten geltend gemachten Verweigerungsgründe haben hinter dem aus Art. 2 I i. V. mit Art. 1 I GG hergeleiteten Recht der Klägerin auf Kenntnis und damit verbunden auch auf Klärung und Feststellung der Abstammung (vgl. BVerfG, FamRZ 2007, 441, 442) zurückzutreten. - BGH, 10.02.1993 - XII ZR 241/91
Beweiswürdigung bei Ablehnung von Mitwirkungshandlungen zur …
Auszug aus OLG Bremen, 20.01.2009 - 4 UF 99/08
Der Senat weist den Beklagten darauf hin, dass er damit rechnen muss, unter dem Gesichtspunkt der Beweisvereitelung so behandelt zu werden, als hätte die Untersuchung keine schwerwiegenden Zweifel an der Vaterschaft nach § 1600d II S. 2 BGB erbracht, wenn er endgültig jede Mitwirkung an der Begutachtung verweigert und auch eine zwangsweise Durchsetzung der Untersuchung nicht möglich ist (BGH, NJW 1993, 1391; NJW 1986, 2371), weil z. B. das belgische Recht insoweit keine Zwangsmaßnahmen kennt. - BGH, 11.11.1981 - IVb ZB 783/81
Bestellung eines Pflegers für ein nichteheliches Kind
Auszug aus OLG Bremen, 20.01.2009 - 4 UF 99/08
Außerdem kann es im Krankheitsfall für das Kind auf die Kenntnis anlagemäßig bedingter Komponenten von der Vaterseite ankommen (BGH, NJW 1982, 381, 382).
- AG Recklinghausen, 25.04.2017 - 73 F 190/15
Feststellung der Vaterschaft aufgrund der Vaterschaftsvermutung
Sie trifft daher in Abstammungssachen vor deutschen Gerichten auch Beteiligte, die Ausländer sind oder sich im Ausland aufhalten und besteht auch dann, wenn sie nach dem Heimatrecht des betroffenen Beteiligten oder nach dem Abstammungsstatut nicht vorgesehen ist (OLG Bremen, Beschluss vom 20.01.2009 - 4 UF 99/08).